Die Eltervertreterinnen und Elternvertreter des Ludwigsgymnasiums werden für zwei Jahre gewählt, zuletzt im September 2024. Sie übernehmen die Vertretung der Klassen-/Kurselternsprecherinnen und -sprecher und die Vertretung in vielen schulischen Funktionen und Gremien.
Unsere Schulelternsprecherin ist Frau Marina Barbara. Sie ist unter folgender E-Mail-Adresse zu erreichen:
marina.barbara@web.de
Ihre Stellvertreterin ist Frau Mandy Meyer-Buchhardt.
Das Ludwigsgymnasium soll für die Schülerinnen und Schüler ein Lebensort sein, den sie gern besuchen und in dem sie in einem Klima des gegenseitigen Respekts Lust auf Leistung bekommen. Ein Ort mit einer Lehr- und Lernkultur, die auf die Interessen und Voraussetzungen des einzelnen Kindes bzw. Jugendlichen eingeht, die Freude an Lernen und Leistung vermittelt und die jungen Menschen auf ein selbstbestimmtes Leben vorbereitet.
In diesem Sinne arbeiten wir an der Schule mit. Die Beteiligung und das Interesse von Eltern und Erziehungsberechtigten am Schulleben und am Unterrichtsgeschehen sehen wir als eine notwendige Bedingung für die Lern- und Persönlichkeitsentwicklung des eigenen Kindes.
Die Elternvertretung arbeitet auch im Vorstand des Schulvereins mit. Anders als an vielen anderen Schulen sind bei uns viele Eltern Mitglied in diesem Verein, der unser schulisches Leben sehr engagiert unterstützt – nicht nur finanziell.
Wir werben dafür, dass möglichst viele Mitglied werden und aktiv oder mit ihrem Jahresbeitrag in Höhe von 20 Euro die Arbeit des Vereins unterstützen.
Wir Eltern organisieren den Pausenverkauf und unterstützen ihn mit ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern. Träger ist der Schulverein. Der Erlös fließt über den Schulverein wieder der Schule zu.
Wir Eltern wirken bei Projekttagen, Informationstagen für Viertklässler, Tagen der offenen Tür und sonstigen Veranstaltungen der Schule mit. Wir organisieren Elternabende, Klassenfeste und Elternstammtische.
Strukturen und rechtliche Grundlagen unserer Arbeit
Die Verfassung und Gesetze unseres Bundeslandes regeln die rechtlichen Grundlagen unserer Mitarbeit als Eltern. Wir haben Vertreter auf verschiedenen Ebenen. Die Basis stellt die Klassenelternsprecherin bzw. der Klassenelternsprecher.
Aus diesem Kreis wiederum werden gewählt: Vertreter/-innen der Eltern in den Fachkonferenzen: Für jedes einzelne Fach gibt es an unserer Schule mindestens halbjährlich eine Fachkonferenz, in der ein Elternvertreter berät und unterstützt, der sich für dieses Fach besonders interessiert. Die Treffen und Termine werden mit der Lehrerin oder dem Lehrer, der die Fachkonferenz leitet, direkt vereinbart. In dieser Fachkonferenz sitzt auch ein Schülervertreter.
Vertreter/-innen der Eltern in der Gesamtkonferenz: Hier sitzen drei Elternvertreter aus dem Kreis der Klassenelternsprecher. Die Gesamtkonferenz tagt einmal halbjährlich und thematisiert alle Fragen, die das schulische Leben insgesamt betreffen. In der Gesamtkonferenz sitzen auch drei Schülervertreter.
Vertreter/-innen der Eltern in der Schulkonferenz: In der Schulkonferenz sitzen neben dem Schulleiter Vertreterinnen und Vertreter der Lehrerschaft, der Schüler- und Elternschaft paritätisch und gleichberechtigt. Sie greift die Vorschläge und Weichenstellungen der Schulleitung und Gesamtkonferenz auf. Sie ist das wichtigste Mitbestimmungsgremium im Schulleben.