Auch im kommenden Schuljahr (2026/27) werden an unserer Schule in sehr vielen Fächern digitale Schulbücher verwendet. Die Arbeitshefte sind natürlich aus Papier. Zusammen mit den Schulbüchern erhält jedes Kind ein eigenes iPad. Unsere Teilnahmequote an der Ausleihe betrug auch schon in den Jahren vor der verpflichtenden Teilnahme 100%. Eine Nichtteilnahme ist ab dem Schuljahr 2026/27 nun nicht mehr möglich. Das Leihentgelt beträgt landesweit einheitlich 160 Euro für das gesamte Schuljahr. Sie erhalten dazu einen Gebührenbescheid mit den genauen Zahlungsinformationen per Post. Bei Bedarf ist die Beantragung auf Freistellung von der Zahlung des Leihentgeltes auch weiterhin möglich. 

Zwei Informationsschreiben zur Ausleihe stehen rechts zum Herunterladen bereit. Für das zweite Schreiben stehen auch Übersetzungen zur Verfügung.

Ausführliche Informationen und die entsprechenden Formulare/Schreiben/Anträge finden Sie auch auf dem Bildungsserver des Saarlandes unter   https://www.saarland.de/mbk/DE/portale/bildungsserver/eltern-schueler/schulbuchmedienausleihe

Hinweise für Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen durch das Jobcenter oder das Sozialamt:

  • Sie können einen Antrag (siehe “Antrag Mehrbedarf” auf der rechten Seite) auf Übernahme der Gebühren als Mehrbedarf stellen.
  • Bitte kreuzen Sie unbedingt die Option an, dass die Gebühren direkt an den Schulträger überwiesen werden!
  • Geben Sie den ausgefüllten Antrag bitte zusammen mit dem Gebührenbescheid persönlich bei Ihrem Jobcenter oder dem Sozialamt ab.

Hinweise für Empfängerinnen und Empfänger von Waisenrente / -geld, einem Kinderzuschlag, Wohngeld, Asylbewerberleistungen und Schülerinnen oder Schüler, die in einem Heim, einer stationären Einrichtung oder bei einer Pflegefamilie leben:

  • Den entsprechenden Antrag (siehe “Antrag Freistellung” auf der rechten Seite) stellen Sie bitte beim Amt für Ausbildungsförderung der Landeshauptstadt Saarbrücken, Dudweiler Straße 41, 66111 Saarbrücken.
  • Die Frist zur Abgabe des Förderantrags ist der 30.09.2026. Bitte beachten Sie jedoch, dass für die erstellten Gebührenbescheide ein automatisiertes Mahnverfahren startet. Bitte stellen sie daher den Antrag unbedingt zeitnah nach Erhalt des Bescheides.

Übrigens, es ist auch auch eine Unterstützung bei den Fahrtkosten Ihrer Kinder möglich. Bitte beachten Sie dazu den “Antrag Fahrtkostenzuschuss” auf der rechten Seite. 

 

 

   

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