Laut Information des Gesundheitsamtes ist ein Ausschluss erkrankter Kinder von der Schule bei sichtbarem Ausschlag nicht notwendig, sofern keine Begleitsymptome (z.B. Fieber) mehr vorliegen.
Das Gesundheitsamt rät aber, die Eltern aller Kinder und alle Mitarbeiterinnen der Einrichtung zu informieren, weil Ringelröteln ja in der Schwangerschaft gefährlich sind.