Das Stift St. Arnual

Das Stift St. Arnual wird im Jahre 1135 zum ersten Mal urkundlich erwähnt. Zwar ist eine Schenkungsurkunde Kaiser Heinrichs III. (* 28. Oktober 1017; † 5. Oktober 1056 in Bodfeld, Harz) aus der Zeit um 1046 wohl eine Fälschung, es existiert jedoch ein mittelalterliches Siegel des Stiftes, das einen Gründer namens Odoaker beschreibt. Für das 10. Jahrhundert sind mehrer Grafen aus der näheren Umgebung mit dem Namen Odoaker bekannt, die als Stifter in Frage kommen können. Man kann davon ausgehen , dass die Gemeinschaft von Klerikern, die seit Arnulf her angesiedelt war, bei den Gründungen des 10. und des 12. Jahrhunderts um Wiederbelebt oder ausgeweitet wurde.

Das Stift war Bestandteil des Bistums Metz und war Sitz eines der sechs Archipresbyter des Bistums. Das Stift führte so kirchenrechtliche Aufsicht über eine ganze Reihe selbständiger Pfarreien.Dem Stift unterstanden darüber hinaus unmittelbar die sieben Stiftspfarreien Gersweiler, Saarbrücken und St. Johann, Sulzbach, Fechingen, Güdingen und Bübingen sowie die beiden heute französischen Orte Hesslingen und Thedingen.

Bereits um 1550 zeigten sich die Chorherren des Stiftes der evangelischen Lehre Martin Luthers gegenüber aufgeschlossen. So legte zum Beispiel im Jahr 1554 Dekan Nikolaus Beuck, seit 1551 Stiftsherr in St. Arnual, sein Amt nieder, weil ihm der reformatorische Kurs des Grafen Philipp II. von Nassau-Saarbrücken zu wenig entschieden war.

Beucks Amtsnachfolger Jodocus Bruer bemühte sich ein letztes Mal eine Reform des Stiftes. Er forderte vom Schutzherren des Stiftes, dem Saarbrücker Grafen Johann IV., die Zulassung der Priesterehe und die Austeilung des Abendmahles im reformatorischen Sinn mit Brot und Wein. Johann ging aber auf diese Forderung nicht ein, worauf die Chorherren gegen ihn einen Prozess vor dem Reichskammergericht anstrengten. Sie beriefen sich in ihrer Begründung darauf, dass St. Arnual schon immer reichsunmittelbares Stift gewesen sei und so nach den Bestimmungen des Augsburger Religionsfriedens von 1555 selbst seine Konfession festlegen könne. Für Johann IV. bedeutete das den Kontrollverlust über die ausgedehnten Ländereien des Stifts im Falle eines Sieges der Stiftsherren. Um dem zuvor zu kommen, kerkerte er den Dekan ein, bis dieser die Klage zurückzog und sein Amt niederlegte. Darüber hinaus verhinderte Johann IV. die Wahl eines Nachfolgers für Bruer und annektierte 1569 das Stiftsvermögen, die Kirche sowie den Land- und Waldbesitz, die er in eine eigene Stiftung überführte. Da Johann IV. als letzter katholische Graf von Saarbrücken 1574 ohne erbberechtigten Nachkommen starb, fiel die Grafschaft Saarbrücken an seine evangelischen Vettern aus der Linie Nassau-Weilburg, die 1575 endgültig die Reformation einführten. Das evangelische Stift St. Arnual besteht danach bis heute und aus dem Vermögen des Stiftes, das im Wesentlichen schulischen und kirchlich-sozialen Zwecken zu Gute kam, entstand zum Beispiel 1604 das Ludwigsgymnasium in Saarbrücken, das älteste Gymnasium des Saarlandes.

Quelle: www.skt-arnual.de/frueher.html