Leistungsmessung, Zeugnisse und Versetzung

In der vergangenen Woche haben die Schulen ein Rundschreiben des Bildungsministeriums zu den Themen Leistungsmessung, Zeugnisse und Versetzung erhalten. Hier die für unsere Schule wichtigsten Aspekte.

Stand 06.05.20

Klassenstufe 11

Die während der Einstellung des regulären Unterrichtsbetriebes erbrachten häuslichen Leistungen werden individuell und pädagogisch wertgeschätzt, jedoch nicht formal mit einer Note bewertet. Auf eine Benotung der unter den außergewöhnlichen Umständen während der Schließung der Schulen erbrachten häuslichen Leistungen muss ebenso verzichtet werden wie auf Sanktionen bei nichterbrachten Leistungen oder eventuell nicht eingehaltener Abgabefristen. Damit soll vermieden werden, dass den Schülerinnen und Schülern in der aktuellen Situation aufgrund ihrer unterschiedlichen familiären Hintergründe und Lernbedingungen Nachteile entstehen. 

Sämtliche Leistungsbewertungen sind mit pädagogischem Augenmaß und in angemessenem Umfang vorzunehmen. Dabei gilt es zu beachten, dass in den ersten beiden Wochen nach Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebes in der Schule keine Leistungsüberprüfungen durchgeführt werden sollen. Gegenstand der Leistungsnachweise sind ausschließlich die im Präsenzunterricht in der Schule behandelten Themen und Inhalte. Die Lernergebnisse aus dem häuslichen Ersatzunterricht dürfen daher nicht ohne Weiteres vorausgesetzt werden, sondern es ist darauf zu achten, dass stets genügend Zeit für die Erarbeitung und Einübung des zu prüfenden Lernstoffes eingeplant wird. In jedem Fall gilt, dass die in diesem Halbjahr erbrachten Leistungen für die Bildung der Zeugnisnote für das zweite Halbjahr der Hauptphase als ausreichend betrachtet werden.

Leistungsnachweise

Grundsätzlich wird in allen Kursen nur eine Kursarbeit geschrieben. Als Grundlage für die fachlich-pädagogische Gesamtbeurteilung in der Zeugnisnote werden verstärkt andere Lernerfolgskontrollen herangezogen. Das Verfahren ist zwischen den drei kooperierenden Schulen abgestimmt.

 

Klassenstufen 5 bis 10

Die während der Einstellung des regulären Unterrichtsbetriebes erbrachten häuslichen Leistungen werden individuell und pädagogisch wertgeschätzt, jedoch nicht formal mit einer Note bewertet. Auf eine Benotung der unter den außergewöhnlichen Umständen während der Schließung der Schulen erbrachten häuslichen Leistungen muss ebenso verzichtet werden wie auf Sanktionen bei nichterbrachten Leistungen oder eventuell nicht eingehaltener Abgabefristen. Damit soll vermieden werden, dass den Schülerinnen und Schülern in der aktuellen Situation aufgrund ihrer unterschiedlichen familiären Hintergründe und Lernbedingungen Nachteile entstehen.

 Leistungsnachweise

Es sollen keine weiteren Großen Leistungsnachweise in diesem Schuljahr mehr erbracht werden. Sofern Präsenzunterricht stattfindet, sind Kleine Leistungsnachweise in individuellen Fällen auf freiwilliger Basis möglich. Diese sollen nur bei einer Verbesserung der Jahreszeugnisnote berücksichtigt werden. 

Die im ersten Halbjahr und in der Zeit des regulären Präsenzunterrichts bis zum 13. März des zweiten Schulhalbjahrs erbrachten Leistungsnachweise reichen aus, um auf ihrer Grundlage Jahreszeugnisnoten zu bilden. Dabei sollen die Leistungen des ersten und zweiten Halbjahres im Rahmen einer individuellen pädagogischen Gesamtbetrachtung angemessen in die Jahreszeugnisnoten einfließen. 

Versetzungsentscheidungen (5-10)

Grundsätzlich werden alle Schülerinnen und Schüler versetzt. 

Werden die Versetzungsbedingungen nicht erfüllt, erfolgt eine Versetzung unter Berücksichtigung besonderer Umstände gemäß § 12 ZVO-Gym.

In den Fällen, in denen der vor der Einstellung des regulären Unterrichtsbetriebs gezeigte Leistungsstand der Schülerin oder des Schülers eine erfolgreiche Mitarbeit in der nächsthöheren Jahrgangsstufe nicht erwarten lässt, sollen die Schülerinnen und Schüler und ihre Erziehungsberechtigten beraten und auf die Möglichkeit einer freiwilligen Wiederholung hingewiesen werden. Falls eine Wiederholung der Klassenstufe gewünscht wird, finden die beschränkenden Regelungen zur Häufigkeit des Wiederholens und zur Verweildauer in der Oberstufe keine Anwendung.

 Lehrpläne

Die Lehrplaninhalte und -kompetenzen, die wegen der besonderen Bedingungen im aktuellen Schuljahr 2019/20 nicht bearbeitet werden können, sollen im nächsten Schuljahr 2020/21 in einem angemessenen Zeitraum bearbeitet werden. 

 

   

Ludwigsgymnasium SAARBRÜCKEN
Stengelstraße 31
66117 Saarbrücken

   0681 9260 - 50

   0681 9260 - 528

   sekretariat@ludwigsgymnasium.com

Log-In

Anmelden