Verpflichtende Corona-Tests ab der nächsten Woche

Eine sehr gute Nachricht: Ab der kommenden Woche hat die Landesregierung eine Testpflicht für die Schulen eingeführt. Sie gilt für alle Schülerinnen und Schüler und darüber hinaus auch für alle Lehrkräfte und alle sonstigen Personen, die in der Schule tätig sind. Getestet wird zwei Mal pro Woche. Die verpflichtenden Antigen-Schnelltests bedeuten für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft und ihre Familien ein deutliches Mehr an Sicherheit!

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat verschiedene Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien zugelassen. Die Schülerinnen und Schüler führen diese Tests in der Klasse nach Anleitung und unter Aufsicht von Lehrkräften durch.

Beim ersten Selbsttest erfolgt an unserer Schule (für beide Schülergruppen) eine Einweisung durch eine Ärztin bzw. durch eine medizinische Fachkraft. Die ersten Selbsttests finden voraussichtlich am kommenden Dienstag statt.

Die Tests verlangen keinen Rachenabstrich und keinen "tiefen" Nasenabstrich. Das Testmaterial kann auch von Kindern leicht  mit Hilfe eines Teststäbchens aus dem vorderen Nasenbereich entnommen werden.  Das ist ein sehr schonendes Verfahren und wirklich keine unzumutbare Belastung.

Zum Einsatz kommen Schnelltests der Firma NanoRepro (NanoRepro Antigen Schnelltest -Viromed / NanoRepro Antigen Rapid Test- Viromed). Hier der Link zur Packungsbeilage.

Negative Testergebnisse werden von der Schule bescheinigt und können wie die Bescheinigungen der Testzentren oder der Apotheken überall dort eingesetzt werden, wo eine Negativbescheinigung (zum Beispiel Frisör, Sportverein, Theater) erforderlich ist.

Im Falle eines positiven Tests nimmt die Schule unmittelbar Kontakt mit den Eltern auf.

Getestet werden nur Personen ohne Symptome. Personen mit Krankheitszeichen, die auf Corona hindeuten könnten, dürfen die Schule nicht betreten und suchen einen Arzt auf.

Schülerinnen und Schüler, aber auch Erwachsene, die an den schulischen Tests nicht teilnehmen und die auch keinen anderen gültigen negativen Testnachweis vorlegen, dürfen die Schule nicht betreten. Eine Ausnahme gilt für die Personen, bei denen zwingende Gründe gegen einen Test vorliegen. Dies ist durch ein ärztliches Attest des behandelnden Arztes/der Ärztin nachzuweisen.

Eine formelle Einverständniserklärung ist nicht erforderlich.  Schülerinnen und Schüler können aber von der Teilnahme an der Präsenzbeschulung schriftlich abgemeldet werden. Sie dürfen dann die Schule grundsätzlich nicht betreten. An den Klassen- und Kursarbeiten müssen sie jedoch in der Schule teilnehmen. Sie werden dafür von den übrigen Schülerinnen und Schülern räumlich getrennt.

Rechts auf dieser Seite finden Sie folgende Dateien:

- Elternbrief des Ministeriums

- Beispiel für eine Testbescheinigung

- Datenschutzerklärung

Die Testungen bedeuten für die Schulen einen großen zusätzlichen Aufwand.

Unsere Schule nimmt das aber gerne in Kauf, weil die Tests einen wichtigen Beitrag auf dem Weg in die Normalität leisten.

 

 

Anschreiben Eltern

Beispiel für eine Bescheinigung

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