Die Bücher dürfen eingebunden werden.
Bitte verdenden Sie als Schutzumschlag, Packpaier (lässt sich gut bemalen), festes Geschenkpapier, Schrankpapier oder nicht haftende Buchfolien. (Anleitung)
Es gibt auch fertige Buchhüllen in verschiedenen Ausführungen und Größen. Es gibt auch waschbare Schutzhüllen, aus dehnbaren Stoffen. (Hersteller: timetex)
Arbeitshefte in die in erheblichem Umfang hineingeschrieben werden soll und die zur Bearbeitung durch die Schüler/-innen vorgesehen sind, werden – ebenso wie Lektüren - wie bisher verwendet. Natürlich entsteht daraus kein Schadensersatzanspruch. Ob die Arbeitshefte und Lektüren nach Gebrauch zurückgegeben werden müssen, ist auf der Lieferliste vermerkt.
Alle anderen Bücher sollen möglichst so zurückgegeben werden, wie man sie erhalten hat, Spuren normalen Gebrauches ausgenommen. Unterstreichungen, Markierungen etc. in diesen Büchern , da sie die Benutzbarkeit durch den nächsten Entleiher erheblich einschränken. Diese Einschränkung ist nicht nur von den Entleihern, sondern auch von den Lehrern und Lehrerinnen zu beachten.
Grundsätzlich müssen die entliehenen Bücher am Ende des Schujahres zurückgegeben werden. Haben Sie ein Buch entliehen, das über mehrere Schuljahre in Gebrauch Ihres Kindes bleiben soll, so kann der Schüler/die Schülerin das Buch auch am Schuljahresende behalten, wenn er/sie auch im folgenden Schuljahr an der Schulbuchausleihe der selben Schule teilnimmt. Wer die Schule wechselt oder im Folgejahr nicht mehr an der Ausleihe teilnimmt, muss alle entliehenen Bücher zurückgeben.
Häufige gestellte Fragen von Eltern und die Antworten vom Ministerium für Bildung
Schulbücher im Saarland: Ministeriums für Bildung, Familie, Frauen und Kultur
Sabine Aulenkamp
sabine.aulenkamp(at)gbs-schulen.de